
2024년 3월 1일: 새로운 보험 번호판이 출시되었습니다!
Jedes Jahr ist es Anfang März Pflicht: Neue Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Pedelec und Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller) sind fällig. Daher bieten wir zusammen mit unserem Partner Gothaer Versicherungen einen bequemen Service an: Folgt einfach dem Link und vergleicht die Preise und Leistungen für eure Fahrzeuge. Wenn es euch gefällt, könnt ihr es online bestellen, bequem digital bezahlen und euer Kennzeichen erhaltet ihr ohne zusätzliche Kosten direkt in eurem Briefkasten. Es könnte nicht einfacher sein!
Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Pedelec, Moped und Mofa
Für eure E-Scooter und Pedelec unter 45 km/h benötigt ihr ein sogenanntes Folienkennzeichen, welches wie das bekannte Blechkennzeichen für Mopeds aussieht, jedoch kleiner ist und an der Rückseite aufgeklebt wird. Bestellt euer neues Folienkennzeichen ganz einfach über den Online-Dialog bei unserem Partner. Nach der Beitragszahlung bekommt ihr das E-Scooter-Kennzeichen kostenlos direkt nach Hause geliefert.
Auch die Versicherungskennzeichen für Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller) könnt ihr schnell und bequem auf diesem Weg bestellen. Die Plakette bzw. das Kennzeichen erhaltet ihr komfortabel per Post. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März.

Folgende Fahrzeuge könnt ihr im Rahmen der Mopedversicherung versichern:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller)
Kleinkrafträder mit zwei Rädern, darunter Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Mokicks oder Roller, können einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder eine Nennleistung von nicht mehr als 4 kW haben. Die Höchstgeschwindigkeit darf je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich sein:
Einsitzige Leichtmofas nicht mehr als 20 km/h
einsitzige Mofas nicht mehr als 25 km/h
Mopeds, Mokicks oder Roller nicht mehr als 45 km/h
Mopeds, Mokicks oder Roller, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen sind, nicht mehr als 50 km/h
Mopeds, die den Vorschriften der DDR entsprechen und bis zum 28. Februar 1991 erstmals in Verkehr gekommen sind, nicht mehr als 60 km/h
Elektrokleinstfahrzeuge / S-Pedelecs
Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:
die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h,
die Fahrzeugmasse beträgt nicht mehr als 55 kg und
Fahrzeugbreite beträgt nicht mehr als 70 cm.
Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
sie verfügen über eine Lenkstange,
sie dürfen keinen Sitz haben und
ihre Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. der Segway i2, nicht jedoch das Modell x2) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
sie verfügen über eine Lenk- oder Haltestange und
die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60% der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden.
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zweirädrige Kleinkrafträder nach Art von Fahrrädern mit elektromotorischer Trethilfe über 25 km/h hinaus bis höchstens 45 km/h, jedoch nur solange wie getreten wird.
Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern
Kleine Motorfahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren haben einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, während der Hubraum von Selbstzündungsmotoren bei 500 ccm liegt. Die Nenndauer- oder Nutzleistung ist auf maximal 4 kW für leichte Straßenquads oder 6 kW für leichte Vierradmobile mit geschlossenen Fahrgastraum begrenzt. Das Gewicht in fahrbereitem Zustand soll nicht über 425 kg liegen. Außerdem ist die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt. Motorisierte Krankenfahrstühle dürfen eine maximale Geschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Voraussetzung für die Versicherung eures Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzel- oder Typgenehmigung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC) oder in der Datenbestätigung dokumentiert. Das betreffende Dokument sollte euch beim Erwerb des Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.
Die Leistungen des Versicherungskennzeichens der GOTHAER Versicherung
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Wir wünschen gute Fahrt und eine unfallfreie Zweiradsaison 2024!