Wenn ihr im Rechtsverkehr unterwegs seid (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich …), benötigt ihr den Spiegel auf der linken Seite – also den „L“-Spiegel bestellen. Seid ihr im Linksverkehr unterwegs (z. B. Großbritannien, Irland, Australien …), braucht ihr den Spiegel auf der rechten Seite – also den „R“-Spiegel.
„L“ bedeutet in Fahrtrichtung links, „R“ bedeutet in Fahrtrichtung rechts. „L+R“ bedeutet beide Seiten.
Augen auf beim Spiegelkauf!!
Bei älteren Fahrzeugen, welche nicht nach EG-Recht zugelassen sind muss die Größe der spiegelnden Fläche mindestens 60cm² betragen. Diese können eine E-Prüfung besitzten, es ist jedoch nicht zwingend notwendig. Aktuelle Rollermodelle sind in der Regel nach EG-Recht* zugelassen. Es dürfen ausschließlich Spiegel mit E-Prüfzeichen montiert werden.
Spiegel ohne E-Prüfzeichen und mit einer Spiegelfläche von weniger als 60cm² sind im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig und dürfen nur für Renn- oder Showzwecke angebaut werden.
Die Anzahl der Spiegel hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:
- EZ vor 01.01.1990 1 Spiegel links
- EZ ab 01.01.1990 bis 100 km/h 1 Spiegel links
- EZ ab 01.01.1990 über 100 km/h 2 Spiegel
*?Nach EG Recht zugelassen? sind Fahrzeuge in der Regel ab 01.10.2005. Zulassungsbescheinigung auf EG-Eintrag prüfen (Ziffer K)