Whistleblowing

Meldeformular für rechtswidriges Verhalten

whistleblowing-form
Scannen und das Formular z. B. via Smartphone aufrufen

Mit diesem Formular für Hinweisgebermeldungen kannst du Bedenken, Verdachtsmomente oder Informationen in Bezug auf mögliches Fehlverhalten, Missbräuche oder unethisches Verhalten innerhalb unserer Organisation melden. Das Formular für die Hinweisgebermeldung von Missständen soll dir ein sicheres, vertrauliches und geschütztes Mittel an die Hand geben, um Probleme zu melden, auf die du gestoßen bist oder die du beobachtest hast. Wir nehmen alle Meldungen ernst und versichern dir, dass deine Identität im Einklang mit dem Gesetz geschützt wird.

Um allen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir uns dafür entschlossen, die IT-Recht-Kanzlei und ihren entsprechenden Ombudsmann als Service-Partner für eine umfassende Compliance-Lösung zu verwenden. Über den nachfolgenden Link kannst du das Meldeformular der IITR Datenschutz GmbH erreichen:

https://sip.shop/whistleblowing-form

FAQ

Was ist die EU-Hinweisgeber-Richtlinie?

Die EU Whistleblower Directive ist ein von der Europäischen Union erlassener Rechtsakt, der den Schutz von Hinweisgebern verbessern soll. Sie wurde am 23. Oktober 2019 verabschiedet, um einen Mindeststandard für den Schutz von Hinweisgebern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) festzulegen, und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung entsprechender nationaler Rechtsrahmen.

Wer ist verpflichtet, die Richtlinie einzuhalten?

Alle öffentlichen und privaten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union und mehr als 50 Beschäftigten sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.

Wer sind Hinweisgeber?

Hinweisgeber sind Personen, die Fehlverhalten oder Verstöße gegen EU-Recht melden. Dabei kann es sich unter anderem um Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten, Freiwillige oder sogar Bewerber für einen Arbeitsplatz handeln.

Welche Art von Fehlverhalten/Missbrauch kann gemeldet werden?

Hinweisgeber können ein breites Spektrum von Problemen in verschiedenen Bereichen melden, darunter unter anderem

  • Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten

  • Verbraucherschutz

  • Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien und -abläufe

  • Finanzielles Fehlverhalten

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Betrug

  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

  • Belästigung oder Diskriminierung

  • Sicherheitsbelange (Produktsicherheit und Compliance, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Verkehrssicherheit)

  • Belange der öffentlichen Gesundheit oder der Tiergesundheit und des Tierschutzes

  • Umweltfragen

Sind die Meldungen vertraulich und sicher?

Ja, das von uns verwendete Meldesystem von iubenda stellt sicher, dass Hinweisgeber Informationen vertraulich und, wenn sie dies wünschen, auch anonym melden können.

Wenn sich Hinweisgeber für eine vertrauliche Meldung entscheiden, wird ihre Identität nur denjenigen innerhalb des Unternehmens bekannt, die für die Bearbeitung des Falls zuständig sind.

Vor allem aber sind Hinweisgeber, die unter die EU Whistleblower Directive fallen, vor jeder Form von Repressalien, auch in Form von Drohungen und Repressalienversuchen, geschützt.

Gibt es andere Möglichkeiten für mich?

Die Hinweisgeber-Richtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten einen alternativen externen Meldeweg für Whistleblower bereitstellen. Es ist stets vorzugswürdig, zuerst die internen Meldewege zu nutzen, aber beachte, dass es immer die Möglichkeit gibt, weiterzumelden oder direkt zu solchen externen Meldewegen überzugehen.

Was geschieht, nachdem ich eine Meldung eingereicht habe?

Sobald du eine Meldung einreichst, erhältst du von unserem genutzten System der IITR Datenschutz GmbH eine interne Fallnummer und eine Empfangsbestätigung. Wir sind verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist, die drei Monate ab der Empfangsbestätigung nicht überschreiten darf, eine Rückmeldung zu geben.

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