
Tuningkits mit TÜV für Vespa Klassik bei SIP Scootershop
Plug & Play in einer neuen Dimension. Mit unseren Teilegutachten-Kits bieten wir euch die Perlen unserer jahrelangen Tuning-Erfahrung jetzt Road-Legal durch Rundum-Sorglos-Pakete zum Eintragen in die Fahrzeugpapiere.
Für die Teilegutachten-Tuningkits haben wir die Lieblings-Kombinationen des SIP Teams und vieler Kunden ausgewählt. Es sind echte Upgrades für die betagten Konstruktionen der Vespa-Motoren. Ob mit SIP Road oder unserem klassischen SIP Performance Resonanzauspuff – die Kits sind immer deutlich sportlicher als das Original, aber dennoch tourenfreundlich und geräuscharm, teils durch doppelwandigen Auspuff und mit genug Bodenfreiheit und harmonischer, früher Leistungsentfaltung. Enthalten sind auch viele wirkungsvolle Kleinteile wie die Schwimmerkammer mit größerem Nadelventil und der besondere Gasschieber, mit denen der Einstieg auch jenen gelingt, die nicht im Detail mit Feintuning vertraut sind.
Artikel mit SIP Teilegutachten (TGA)
Wenn ihr mit diesem Dokument bei einer Überwachungsorganisation (z. B. GTÜ, DEKRA, TÜV …) vorstellig werdet, kann der Prüfer (Prüfingenieur/amtlich anerkannte Sachverständige) die Werte für Geräusch, Leistung und Höchstgeschwindigkeit direkt in die Bestätigung der Änderungsabnahme übernehmen. Ihr spart euch Zeit und Kosten für diese Messungen, die in der Regel mehrere Hundert Euro ausmachen. Mit dieser Bestätigung könnt ihr danach auf der Zulassungsstelle die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und ihr seid fortan völlig legal mit mehr Leistung unterwegs!
Bitte gebt bei der Bestellung die Fahrgestellnummer eures Fahrzeuges an (FIN/VIN)! Der Prüfer (z. B. GTÜ, DEKRA, TÜV …) prüft dann, ob die Bauteile wie im Gutachten beschrieben verbaut sind und zieht das zugrunde liegende Teilegutachten ein bzw. archiviert es. Die FIN, auf die das TGA ausgestellt ist, muss nicht im Verwendungsbereich des Gutachtens liegen, d. h. auch ein Gutachten für Malossi 210 kann auf die FIN einer PX80 („V8X1T...“) ausgestellt sein. Das Ausstellen der TGAs auf eine einzige Fahrgestellnummer dient als Kopierschutz.
Für die Angabe eurer FIN bitte das Freitextfeld am Ende der Online-Bestellung nutzen oder bei der Bestellung per Telefon dazusagen. Ohne FIN kann euch der Teilegutachten-Artikel nicht zugesendet werden.
Für Kombinationen von leistungssteigernden Bauteilen beachtet bitte die Tuningkits, die wir für euch zusammengestellt haben (z. B. 1010410H). Die darin enthaltenen Teilegutachten beschreiben den gemeinsamen Verbau aller im Lieferumfang enthaltener Teile.
Achtung bei Mehrfachänderung
Wenn ihr zum Beispiel einen Polini 177 Zylinder mit TGA (14000800H) in eine original Vespa PX vor Bj. ´89 ordnungsgemäß einbaut, sollte der Prüfer die Änderung gemäß Gutachten akzeptieren und euch eine entsprechende Bestätigung ausstellen. Wenn ihr zusätzlich eine andere Primärübersetzung einbaut oder ein anderes zusätzliches leistungssteigerndes Teil (Mehrfachänderung), ändert sich theoretisch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges gegenüber dem Gutachten. In diesem Fall kann es sein, dass der Sachverständige die Werte aus dem Gutachten nicht mehr akzeptiert und sagt, dass er neu messen muss.
Es ist daher oft ratsam, Änderungen und Eintragungen in einer bestimmten Reihenfolge durchzuführen. Z. B. bei einer Oldie-Vespa wie einer VNA:
Zuerst einen PX-200 Motor im Originalzustand einbauen.
Dann die originalen PX-Werte (Geräusch, Leistung, Hubraum ...) in die Papiere der VNA eintragen lassen.
Danach den Malossi-Zylinder nachrüsten und mit dem Teilegutachten zu einer weiteren Prüfung erscheinen. Zwar ist die VNA nicht im Verwendungsbereich des Malossi-210 Teilegutachtens enthalten, jedoch ist der Motor (Motornummer), der in der VNA eingebaut ist (PX200) im TGA des Zylinders beschrieben. Oft versteht dies der Sachverständige und übernimmt dann die Werte des Teilegutachtens PX 200 auch für die VNA mit dem PX200-Motor aus dem Beispiel
Auch wenn ihr zwei einzelne Artikel kombiniert, die BEIDE ein TGA haben, z. B. Rennzylinder und Rennauspuff SIP-Performance kann es sein, dass der Sachverständige auf neue Messungen besteht. Denn die Werte des TGA Auspuff basieren auf der Verwendung mit Originalzylinder und die Werte des TGA Rennzylinder basieren auf dem originalen Auspuff. Keines der beiden Gutachten sagt aus, wie die beiden Änderungen gemeinsam den Motor beeinflussen.
Gut zu wissen
Jede Überwachungsorganisation (z. B. GTÜ, DEKRA, TÜV …) darf Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO durchführen.
Nur die Technische Prüfstelle (TÜV in den alten Bundesländern, DEKRA in den neuen Bundesländern) darf Einzelbegutachtungen nach §19(2) StVZO durchführen – bald dürfen auch Technische Dienste (z. B. GTÜ) Einzelbegutachtungen durchführen.
Seit Erstzulassung 01.01.1989 müssen Fahrzeuge die ECE-R 40 (Abgasvorschrift) erfüllen; da dies aufwendig und teuer nachzumessen ist, haben wir diese Abgasmessungen bei Motoränderungen (z. B. Zylinder) nicht durchgeführt. Deshalb sind in unseren Teilegutachten oft Fahrzeuge ab EZ 01.01.1989 vom Verwendungsbereich ausgeschlossen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Eintragungen in die Fahrzeugpapiere in der Regel problemlos funktionieren, wenn sauber vorbereitet ist:
Man sollte im Vorhinein mit dem Sachverständigen gesprochen haben.
Das Fahrzeug sollte in einem ordentlichen, betriebsbereiten Zustand sein; insbesondere die Bremsen, wenn es um die Abnahme von Leistungssteigerungen geht.
Die Änderungen sollten gut erkennbar und für den Prüfer nachvollziehbar sein (Unterlagen parat und geänderte Fahrzeugteile freigelegt und sauber, Kennzeichnungsnummern gut erkennbar usw.)
Auch wenn euer Fahrzeug gemäß Einbauanleitung umgerüstet ist und ihr mit Teilegutachten auf der Prüfstelle erscheint, kann es passieren, dass euch der Sachverständige die Eintragung verweigert, weil z. B. der Allgemeinzustand des Fahrzeuges zu schlecht ist, die Bremsen nicht funktionieren oder Licht, Blinker, Hupe usw. defekt sind. Es genügt nicht, die leistungssteigernden Teile zu verbauen und das Teilegutachten mit sich zu führen. Der Umbau muss vom Sachverständigen abgenommen werden (Prüfzeugnis) und in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein.