
Versicherungspflicht für E-Scooter
Ein Gastbeitrag von Sebastian Meier:
Mit der steigenden Beliebtheit von E-Scootern als flexible und umweltfreundliche Fortbewegungsmittel in deutschen Städten, wächst auch die Notwendigkeit, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. So praktisch und effizient diese kleinen Flitzer auch sein mögen, ohne Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften können Fahrer schnell mit rechtlichen Schwierigkeiten und hohen Kosten konfrontiert werden. Vom Versicherungsschutz bis hin zu den Folgen bei Missachtung der Verkehrsregeln, es gilt vieles zu beachten, um sicherzustellen, dass die Fahrt frei von bösen Überraschungen bleibt.
Versicherungspflicht und Kennzeichnung
In Deutschland ist die Versicherungspflicht für E-Scooter in § 2 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) geregelt. Jeder E-Scooter muss demnach über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird. Dieses muss gut sichtbar auf dem Fahrzeug angebracht sein. Fahren ohne Versicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die gemäß § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Die unmittelbare Folge für das Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein Bußgeld in Höhe von 40 EUR.
Haftpflichtversicherungen decken dabei primär Schäden ab, die bei Dritten im Rahmen eines Unfalls entstehen. Wer einen zusätzlichen Schutz für sich selbst oder den E-Scooter wünscht, beispielsweise gegen Diebstahl oder Beschädigung, sollte zusätzlich eine Unfall- bzw. Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Solche Versicherungsoptionen können bei den meisten Anbietern online abgeschlossen werden, was den Prozess für E-Scooter-Besitzer erheblich erleichtert. Die Versicherungsplakette wird anschließend mit der Post zugestellt.

Wie verhält es sich bei Leihfahrzeugen?
Bei Leihfahrzeugen ist es üblich, dass der Anbieter die Versicherung für die Scooter übernimmt. Fahrer, die sich für die Nutzung eines Leih-E-Scooters entscheiden, müssen sich daher in der Regel nicht eigenständig um den Versicherungsabschluss kümmern. Die Versicherungsplakette, die den Versicherungsschutz des Fahrzeugs bestätigt, ist bereits durch den Anbieter am Fahrzeug angebracht. Dies erleichtert den Nutzern den Zugang zu diesen Mobilitätsangeboten, da sie sich keine Gedanken über die Versicherung machen müssen und direkt mit der Nutzung beginnen können.
Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?
Wie erwähnt, deckt die Haftpflichtversicherung nur Schäden ab, die Dritten im Rahmen eines Unfalls zugefügt werden. Dies beinhaltet sowohl Sach- als auch Personenschäden, die durch den Versicherten verursacht wurden. Im Falle eines Unfalls ohne gültigen Versicherungsschutz drohen nicht nur die zuvor genannten Strafen, der Unfallverursacher muss darüber hinaus selbst für die entstandenen Schäden aufkommen. Dies kann besonders bei Personenschäden schnell zu enormen finanziellen Belastungen führen.
Wie die meisten Versicherungen greift auch eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter natürlich nicht bei Selbstverschulden. Ein solches liegt dann vor, wenn der Unfall unter Missachtung der geltenden Verkehrsregeln für E-Scooter eintritt. Auch in diesem Fall haftet der Fahrer persönlich. Daneben erwarten ihn weitere Bußgelder.
Hier ein Auszug möglicher Verstöße und der entsprechenden Bußgelder:
Fahren ohne Klingel oder funktionsfähige Beleuchtung: 15 EUR bzw. 20 EUR.
Fahren auf nicht zulässiger Fläche oder Nebeneinanderfahren: ab 15 EUR. Als zulässige Flächen gelten Radwege bzw. Straßen, falls keine Radwege vorhanden sind.
Fahren mit abgelaufener allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE): 30 EUR.
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h: 70 EUR. Zusätzlich kann die Polizei modifizierte Geräte, die keine ABE besitzen, beschlagnahmen.
Missachtung des Rotlichts: Je nach Gefährdungslage zwischen 60 EUR und 180 EUR, zuzüglich 1 bis 2 Punkte in Flensburg.
Fahren unter Alkoholeinfluss: Mindestens 500 EUR, zwei Punkte und mindestens vier Wochen Führerscheinentzug. Dies gilt bereits ab 0,3 Promille, sofern eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt.
Bußgelder können höher ausfallen, wenn zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder eine Sachbeschädigung vorliegt. Ein besonders schwerwiegender Verstoß ist das rücksichtslose Fahren, das gemäß § 315c StGB als Straftat eingestuft wird. Hier drohen neben einem Bußgeld auch Punkte im Fahreignungsregister. Eine vollständige Auflistung aller Regeln und Bußgelder für E-Scooter liefert der Bußgeldkatalog.
Fazit: Sicherheit geht vor
Eine E-Scooter-Versicherung stellt auch abseits der rechtlichen Verpflichtung eine Notwendigkeit dar. Die Absicherung von Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer gegen die unkalkulierbaren finanziellen Risiken eines Unfalls sollte nicht unterschätzt werden. Ein Verständnis der geltenden Verkehrsordnung und eine regelkonforme Teilnahme am Straßenverkehr stellen dabei eine Grundvoraussetzung dar. Für E-Scooter gelten klare Regeln, deren Nichtbefolgung den Verlust des Versicherungsschutzes und empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann. Ist man sich dieser Voraussetzungen bewusst, steht dem Fahrspaß mit dem E-Scooter nichts im Weg.