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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIP Scootershop GmbH

 
 
Download unserer AGB (DE), Stand 2009.

 
 
 § 1 Vertragsgrundlage
  1. Der Vertrag zwischen der SIP Scootershop GmbH und dem Kunden kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB zustande.
  2. Die Lieferung, Leistungen und Angebote der SIP Scootershop GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Die AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen.
  4. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine AGB bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.
  5. Alle Vereinbarungen, die zwischen der SIP Scootershop GmbH und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
 
 § 2 Angebot und Vertragsschluss
  1. Alle Angebote der SIP Scootershop GmbH, egal ob diese in Katalogen, im Internet, im Ladenlokal oder sonst wie ausgewiesen wurden, sind frei bleibend und unverbindlich und stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes seitens des Kunden dar. Es liegt im Ermessen der SIP Scootershop GmbH das Angebot ihrerseits anzunehmen.
  2. Individuell ausgearbeitete Angebote behalten 30 Tage lang ihr Gültigkeit.
  3. Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Eine Auftragsannahme bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die SIP Scootershop GmbH. Lehnt die SIP Scootershop GmbH den Auftrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab, so gilt der Auftrag als erteilt.
  4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten oder Eigenschafts-beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart werden. Alle sonstigen Angaben stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar.
  5. Die Verkaufsangestellten der SIP Scootershop GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
 
 § 3 Preise
  1. Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie gemacht worden sind stets unverbindlich und frei bleibend.
  2. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit, soweit die Lieferung innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
  3. Bei längeren Lieferzeiten als 2 Monaten behält sich die SIP Scootershop GmbH das Recht vor die Preise dann zu erhöhen, wenn sich die Preise des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben. Die Preise erhöhen sich dann in gleichem Maße wie sich die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben.
  4. Weicht der Preis vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis um mehr als 10 % über der prozentualen Steigerung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung ab, so ist der Kunde berechtigt sich durch Rückgabe der original verpackten Waren vom Vertrag zu lösen.
  5. Sinken die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung nach der Preisbindungsfrist von 2 Monaten des § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages, so dass der um diesen Betrag erhöhte Endpreis um mehr als 15 % vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis abweicht, so verpflichtet sich die SIP Scootershop GmbH diese Kostensenkung an seine Kunden weiterzugeben.
 
 § 4 Liefer- und Leistungszeit
  1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind nur verbindlich, soweit sie von der Geschäftsführung der SIP Scootershop GmbH ausdrücklich schriftlich gegengezeichnet worden sind.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten usw., auch wenn diese Ereignisse bei Lieferanten der SIP Scootershop GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die SIP Scootershop GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und gerät daher auch nicht in Verzug. Sie berechtigen die SIP Scootershop GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung von mindestens 21 Tagen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die SIP Scootershop GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, außer die Schäden entstehen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Auf die genannten Umstände kann sich die SIP Scootershop GmbH nur berufen, wenn sie den Käufer innerhalb von 1 Woche über die Umstände benachrichtigt. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  4. Die SIP Scootershop GmbH ist jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, es sei denn, eine solche Teilleistung oder Teillieferung hat für den Käufer nachweislich kein Interesse.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die SIP Scootershop GmbH berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.
 
 § 5 Gefahrtragung
  1. Die Gefahr des zufälligen oder unverschuldeten Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Der Käufer ist verpflichtet bei Schäden an der Ware diese unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen dem Transporteur und der SIP Scootershop GmbH anzuzeigen, da andernfalls eventuelle Ansprüche an den Transporteur oder gegen den Transportversicherer entfallen könnten.
 
 § 6 Gewährleistung und Rückgabe
  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die SIP Scootershop GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  2. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehl, oder ist eine Ersatzlieferung nach einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten nicht möglich so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
  4. Offensichtliche Mängel müssen der SIP Scootershop GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind im dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Soweit der Kunde Kaufmann ist, verliert dieser bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Mängel seine Rechte wegen dieser Mängel Gewährleistung zu verlangen.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht um gebrauchte Artikel oder B-Ware handelt. Hier werden diese Waren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ebenso bei Elektronik- und Rennsportartikeln.
  6. Ist der Käufer Kaufmann iSd. HGB besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312 BGB. Bei Retouren behalten wir uns das Recht auf Erhebung einer Bearbeitungsgebühr vor.
  7. Tuningteile sind nur für Ausstellungszwecke bestimmt. Alle von uns geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr. Für Tuning- und Elektronikteile erfolgt der Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den Fahrzeugen. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von der SIP Scootershop GmbH nicht gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile ausschließlich für Ausstellungszwecke. Für Schäden aus der vertragswidrigen Verwendung dieser Artikel haftet die SIP Scootershop GmbH nicht, außer der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der SIP Scootershop GmbH.
 
 § 7 Haftungsbegrenzung
  1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die SIP Scootershop GmbH, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für die Haftung wegen arglistiger Täuschung oder aus Eigenschaftszusicherungen. In jedem Fall unberührt bleiben eine Haftung der SIP Scootershop GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
 
 § 8 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen die der SIP Scootershop GmbH gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der SIP Scootershop GmbH folgende Sicherheiten gewährt, die diese insoweit freigibt, als ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum der SIP Scootershop GmbH, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, ohne dass hieraus Rechtspflichten für ihn abgeleitet werden können. Erlischt das (Mit-) Eigentum der SIP Scootershop GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum der SIP Scootershop GmbH an der einheitlichen Sache wertanteilig gem. dem Verkaufspreis auf die SIP Scootershop GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der SIP Scootershop GmbH unentgeltlich. Ware die hiernach der SIP Scootershop GmbH zusteht ist Vorbehaltsware.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber und in vollem Umfang an die SIP Scootershop GmbH ab. Die SIP Scootershop GmbH ermächtigt den Käufer aber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der SIP Scootershop GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die SIP Scootershop GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die SIP Scootershop GmbH liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
 
 § 9 Zahlung
  1. Die Zahlungen sind für die SIP Scootershop GmbH kostenfrei zu erbringen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Die Zahlungen erfolgen Bar oder per Nachnahme. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsführung der SIP Scootershop GmbH.
  3. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen.
  4. Die SIP Scootershop GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist die SIP Scootershop GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
 
 § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
  1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der SIP Scootershop GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Landsberg am Lech ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 
 Rückgaberecht nach §§2, 3 FernAbsG iVm. §§ 361b, 361a BGB:

Sollten Sie bestellte Ware nicht behalten wollen, können Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung jederzeit und ohne Angabe von Gründen an uns zurücksenden (§3 Abs. 1, 3 FernAbsG iVm. § 361b BGB). Die Kosten der Rücksendung übernimmt der Verkäufer, wenn der Wert der Ware über 40 € liegt. Die rechtzeitige Absendung der Ware an uns reicht zur Fristwahrung aus. Nach Erhalt der Ware wird der Kaufpreis rückerstattet. Zu dieser Regelung bitte §6, Punkt 6 beachten.
 
 
Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an unser Versandlager (SIP Scootershop GmbH, Graf-Zeppelin-Str. 9, 86899 Landsberg) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.

Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreutzen Mülltonne gekennzeichnet.

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für: Pb für Blei; Cd für Cadmium; Hg für Quecksilber.
Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp überschritten wird:
HG: mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber
Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
 
 
SIP Scootershop GmbH
 

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